Kantonsschule Thurgau

Aufnahmeprüfung

Nicht ganz einfach zu durchschauen ist das Aufnahmeverfahren für das Gymnasium / Kantonsschule hier im Kanton TG. Prüfung auf Vorrat gibt es hier ebenso wie A-B-C Empfehlung.

Zur Empfehlung schreibt die Informationsschrift des Kantons

Empfehlungen anstatt Vornoten

Die Empfehlungen ermöglichen dem Se- kundarlehrer oder der Sekundarlehrerin, ein Gesamturteil über den mutmasslichen Schulerfolg an der Mittelschule abzuge- ben. In die Empfehlung fliessen dabei nicht nur die aktuellen Leistungen mit ein, sondern auch und vor allem eine Prognose darüber, ob der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen einer Mittelschule gewachsen sein wird. Gegen- über der Verrechnung von Vornoten mit den Prüfungsresultaten hat dieses Sys- tem den Vorteil, dass es sich nicht nur auf die Leistungen abstützt, sondern auch das Potential mitberücksichtigen kann. 


Ein durchaus löblicher Ansatz. Aber, was ist, wenn der Schüler, die Schülerin der Lehrperson alles andere als beliebt war, was ja vorkommen soll? Wie objektiv sind diese Empfehlungen auch im Vergleich mit anderen Lehrkräften? Wie wird zwischen A-B-C Empfehlung unterschieden? Konsequenterweise müsste ein "fauler Schüler" mit guten Noten einen B-Empfehlung bekommen, und ein fleissiger Schüler mit mittelmässigen Noten eine A-Empfehlung.

Update zur Verordnung in der Thurgauer Zeitung


Verordnung zur Aufnahme

§12 Aufnahme Prüfung

1 Die Aufnahmeprüfung hat bestanden:
  1. Wer in der schriftlichen Prüfung einen Notendurchschnitt von mindestens 4,00 erreicht und eine Empfehlung A oder B erhalten hat; 
  2. wer aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens einen Notendurchschnitt von 4,00 erreicht hat. 
2 Die Aufnahmeprüfung gilt auch als bestanden, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat mit Empfehlung A einen Notendurchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Prüfung von mindestens 3,67 beziehungsweise mit Empfehlung B einen Notendurchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Prüfung von mindestens 3,83 erreicht hat (Bonus).

§11 Prüfungsart

3 Eine mündliche Prüfung hat abzulegen, wer in der schriftlichen Prüfung
  1. einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und weniger als 4,0 erreicht hat und eine Empfehlung A oder B hat oder 
  2. einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht hat und entweder die Sekundarstufe I in einer Privatschule ohne wirksame Empfehlung besucht hat oder das freiwillige zehnte Schuljahr absolviert hat oder eine Empfehlung C oder D hat. 
4 Bei den Prüfungen für Maturitätsschulen werden die Resultate der Fächer Deutsch und Französisch zu je drei Zehnteln und Mathematik zu vier Zehnteln gewichtet, bei den Prüfungen für die übrigen Schulen jedes Fach zu einem Drittel.

Aufnahmeprüfungen der letzten Jahre.

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