Liturgien der Evangelischen Kirche Thurgau

Hier vor allem die alten Liturgien von Christian Herrmann, Pfarrer in Gachnang

Liturgien

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts werden in Zürich immer vermehrt auch die Formen der verschiedenen Gottesdienste oder Amtshandlungen in den Gesangbüchern abgedruckt. Liturgien im Sinne der katholischen Kirche gab es nicht, so dass nur die Gebete und die zu den Amtshandlungen angeordneten Bibeltexte angezeigt wurden. Zunächst war es nur die Abendmahlsform (Zü.1712.1.He.), zu der später auch die Gottesdienstformen, Taufen, Eheeinsegnungen, Danksagungen an Beerdigungen, die Kinderlehrgottesdienste (Zü.1769. 4.He.) und seit 1853 auch die Konfirmationsordnung (Zü.1853.2.He.) hinzukamen. Sie wurden bis 1853 unter dem Titel Fest- und Nachtmahls-Andachten und danach unter Gebete und Handlungen veröffentlicht. Erst bei der Herausgabe des Achtörtigen Gesangbuches von 1890 erschienen sie zum ersten Mal unter dem Titel Liturgie. Für die Pfarrer gab es spezielle „Gebet- und Ordnungsbücher“, die in den jeweiligen Pfarrämtern auflagen. 1769 erschien eine verbesserte Auflage der alten Ordnung, die am 4. März vom Rat der Stadt Zürich bestätigt, und an alle Pfarrämter verschickt wurde (Lit.1769.1.He.). Da der Gottesdienst nur aus Gebet und Predigt bestand, ist in diesen Ordnungen der Gemeindegesang nie erwähnt. Der Schwerpunkt wird vor allem auf das Gebet gelegt, das in fester Form den Pfarrern vorgeschrieben wurde, von ihnen nicht verändert werden durfte und an den Sonntags- und Wochengottesdiensten (Dienstag-, Mittwoch- und Samstagabend) vorgelesen werden musste. Vom 19. Jh. bis Mitte des 20. Jahrhunderts hatte jede Landeskirche ihre eigenen Liturgiebücher. Anfang der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts erfasste die reformierten Kirchen eine „Liturgiewelle“, die dazu führte, dass 1962 von der deutschschweizerischen Liturgiekonferenz der erste Band einer für alle Landeskirchen der deutschsprachigen Schweiz gültige Liturgie herausgegeben wurde, deren letzter Band im Jahr 2000 erschien und an alle Pfarrämter verschickt wurde. Da sie aber nicht als verbindlich erklärt werden konnte, gibt es heute noch vereinzelte Gemeinden, die die alten Gottesdienst- und Abendmahlsformen beibehalten haben (z. B. Gachnang). Die erste, in Gesangbüchern abgedruckte Liturgie, in der auch die Lieder des Gemeindegesangs als fester Bestandteil der Liturgie dazugehören, wurde erst im Gesangbuch von 1998 aufgeführt.

Gottesdienstform 1769 (Zü.1769. Li.)

· Eingangsspruch

· Gebet vor der Predigt

· Unser Vater

· Predigt

· Gebet nach der Predigt

· Unser Vater

· Segen

Kinderlehrform 1769 (Zü.1769.Li.)

· Eingangsspruch

· Gebet vor der Unterweisung

· Unser Vater

· Unterweisung

· Gebet nach der Unterweisung

· Segen

Abendmahlsform 1714 (Zü.1712.1.He.)

· Direkt nach der Predigt wird von der Kanzel das Eingangsgebet mit abschliessendem Unser Vater gesprochen. Es folgt die Entlassung und danach geht der Diener zum Tisch des Herrn und es folgen:

· Eingangsspruch (Im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen)

· Einführung in das Abendmahl

· Lautes Gebet der Gemeinde

· Bibellesung: 1Kor 11

· Gotteslob

· Danksagung

· Bibellesung: Jh 6

· Apostolisches Glaubensbekenntnis

· Einleitende Worte zum Abendmahl mit Busse und Aufforderung der Gemeinde zum Niederknien

· Unser Vater (Gemeinde kniet)

· Gebet der Gemeinde vor dem Abendmahl (Gemeinde kniet)

· Einsetzungsworte (Gemeinde kniet)

· Übergangsworte zur Austeilung (Gemeinde kniet)

· Austeilung des Abendmahls (Gemeinde kniet)

· Aufforderung der Gemeinde zum Aufstehen und Ermunterung zum Lob Gottes

· Vermahnung und Tröstung der Gemeinde

· Aaronitischer Segen

· Aufruf zum Almosen-Geben und zur Fürbitte

Taufform 1769 (Zü.1769.4.He.)

· Eingangsspruch

· Tauffrage an die Taufpaten

· Bibellesung: Mk 10

· Apostolisches Glaubensbekenntnis

· Fürbittgebet für das Kind

· Unser Vater

· Ermahnung und Inpflichtnahme der Taufpaten

· Tauffrage

· Taufe: Ich taufe dich im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen.

· Taufsegen

Eheeinsegnungsform 1769 (Zü.1769.4.He.)

· Eingangsspruch

· Ankündigung der Vermählung

· Möglichkeit des Einspruches

· Bibellesung: Mt 19

Der Pfr. fasst die beiden Hände der Verlobten und nimmt jedem einzeln das Eheversprechen ab: Ihr NN bekennet ihr hier öffentlich, dass ihr NN mit ehelicher Treue zugetan sein wollt? So sprechet Ja. Das bestätige Gott der Vater, der Sohn und der heilige Geist. Amen.

· Ehesegen

· Fürbittengebet

· Unser Vater

· Segen

Danksagungsform bei Begräbnissen 1769 (Zü.1769.4.He.)

· Abdankungsformular mit Dank der Trauerfamilie an die Gemeinde

· Fürbittengebet

· Unser Vater

· Aaronitischer Segen

Konfirmationsform 1853 (Zü.1853.4.He.)

· Eingangsspruch

· Gebet

· Ansprache

· Bekenntnis

· Gelübde

· Einsegnung

· Schlussgebet

Fest- und Nachtmahlsandachten (Zü.1766.1.He.); Gebet und Ordnungsbuch der Stadt und Landschaft

Zürich (Zü.1769.Li.); Prediger-Ordnung für die evangelischen Geistlichen des Kantons Thurgau (Fr.1830.PO.)

1.14. Das Abendmahl

Aus den Abendmahlsformen der alten Ordnungen ist ersichtlich, dass die Gemeinde noch Anfang des 18. Jahrhunderts während dem Unser Vater, den Einsetzungsworten und der Austeilung des Abendmahls kniete (Zü.1712.1. He.). Erst von der Mitte des 18. Jahrhunderts wird die Anweisung zum „Niederknien“ und „Auf-knien“ durch das Wort „Zudienen“ ersetzt, was darauf hinweist, dass in dieser Zeit eine Änderungen der Abendmahlsform stattfand. Im Nachtmahlsbüchlein von 1766 sind noch beide Formen aufgeführt (Zü.1766.1.He.).

Ob es auch Gemeinden mit wandelndem Abendmahl gab, ist aus den Abendmahlsformen nicht eindeutig ersichtlich. Einzig aus der Anweisung der «Seufzer» während der Abendmahlsfeier, kann der Schluss gezogen werden, dass bis Mitte des 19. Jahrhunderts das wandelnde Abendmahl üblich war. Hier wird ein «Seufzer» mit der Bemerkung angegeben «wenn man zum Tisch des Herrn geht» (Zü.1712.1.He.; Sch. 1867.1.He.).

Im Kanton Thurgau setzte sich die „sitzende Communion“ erst Anfang des 19. Jahrhunderts durch. So heisst es in der Predigerordnung des Kantons Thurgau aus dem Jahre 1830: «Es ist zu wünschen, dass überall die sitzende Communion stattfinden möchte. Sie soll daher, wo sich die Stimmung der Gemeinde nicht dagegen erklärt, eingeführt werden.» Dies ist ein Hinweis darauf, dass im Thurgau bis 1830 entweder die „kniende“ oder die „wandelnde“ Abendmahlsform üblich war. (Fr.1830.PO.).

Bemerkenswert sind die in den Gesangbüchern aufgeführten «kurzen Seufzer» vor, während und nach dem Abendmahl. Dies sind kurze Gebete, die der fromme Christ vor allem während der Austeilung und dem Empfang von Brot und Wein zu sprechen hatte. Zum Beispiel beim Empfang des heiligen Brotes: «O liebster Jesu, der du im Himmel zur Rechten des Vaters sitzt; ich gedenke an dich und deine Liebe; so gewiss ich dies Brot empfange und esse, so gewiss bist du am Kreuz gestorben; für mich gestorben; dass auch ich ewig selig würde, wenn ich an dich glaube und nun nach deinem Willen lebe», oder beim Empfangen des Weines: «Jesu Christe, so gewiss ich diesen heiligen Kelch trinke, so gewiss hast du dein Blut am Kreuz vergossen, und damit deine Verheissung versiegelt, dass du dem reuenden und bussfertigen Sünder alle seine Sünden vergeben wollest. Auch zur Verzeihung meiner Sünden ist dein Blut geflossen, wenn ich mich dir von nun an von ganzem Herzen ergebe» (Zü.1766.1.He.). Diese Kurzgebete betonen vor allem den symbolischen Charakter des Abendmahles, das als Zeichen der konkreten Sündenvergebung und der Erlösung für den Empfänger gilt.

1.15. Wochengottesdienste

Besondere Beachtung fanden in den Katechismusgesangbüchern die regelmässigen Wochengottesdienste am Dienstag-, Mittwoch- und Samstagabend. Diese wurden im 19. Jahrhundert im Zuge des Kulturkampfes per Anordnung durch den Kirchenrat abgeschafft und in einer zweiten Verordnung des Thurgauer Kirchenrates heisst es, dass jene Pfarrer, die die Wochengottesdienste weiterhin abhielten, mit Sanktionen rechnen müssen.

Beeinflusst von den Freikirchen versuchte der Thurgauer Kirchenrat 1926 erneut einen Wochengottesdienst am Abend in den Wintermonaten einzuführen (Kreisschreiben des evangelischen Kircherates des Kantons Thurgau Nr. 104, 1926), was sich aber nicht durchsetzen konnte.

Die Zürcher Gottesdienstformen und die Ordnungen für die Amtshandlungen waren auch in anderen Landeskirchen im Gebrauch. Oft wurden sie in Form eines Anhangs in den Gesangbüchern der verschiedenen Kirchen verlegt.

1.16. Das Glaubensbekenntnis

In der zweiten Hälfte des 19. Jh. erfasste die ganze deutschsprachige Schweiz eine Liturgiereform. Das Apostolische Glaubensbekenntnis galt zwar nicht mehr als verbindliches Bekenntnis für die Taufe, das Abendmahl und die Konfirmation, wurde aber im Achtörtigen Gesangbuch weiterhin als geläufiges Bekenntnis abgedruckt (Zü.1890.1.He.). Die Thurgauer Synode schaffte es durch ein unvorhergesehenes Missverständnis 1871 ab und ersetzte es durch ein eigenes Bekenntnis. Dies führte zu einem heftigen, langjährigen „Bekenntnisstreit“, der in einer Kompromisslösung endete: „Auf Wunsch des Hausvaters darf bei der Taufe das apostolische Glaubensbekenntnis verlesen werden“ (Gachnanger Pfarrarchiv, B.V(1774), S. 168). Erst 1957 wurde es wieder als zusätzliches Bekenntnis akzeptiert (Li.1957.1.He.).

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