Scheidung

Umgang in der katholischen Kirche mit geschiedenen Menschen. Aus domradio.de. Handreichung direkt hier als PDF. Interessant: Es wird nicht das Paar gesegnet, das nochmals geheiratet hat, sondern die Kerze, die das Paar erhält.


Erzdiözese geht auf wiederverheiratete Geschiedene zuEmpfang der Kommunion grundsätzlich möglich

Mit Scheidung und neuer Ehe verlieren Katholiken in der Kirche ihre Rechte. Von den Sakramenten sind sie ausgeschlossen. Die Freiburger Diözese wagt nun einen anderen Umgang mit Geschiedenen - mit Signalwirkung für ganz Deutschland?

Das Problem bewegt die Kirche seit Jahren; und nagt am Vertrauen vieler Katholiken in die Kirchenführung: Katholische Gläubige, die nach einer Scheidung zivil wieder geheiratet haben, können nicht so ohne Weiteres auf Vergebung hoffen. Die neue zivile Ehe gilt in der katholischen Lehre unwiderrufbar als Sünde. Für die Betroffenen heißt das: Von den Sakramenten sind sie ausgeschlossen, in einigen Diözesen auch von Ämtern in Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat. Auch wenn sie sich zu ihrem Glauben bekennen und ihn leben möchten. Nun scheint sich die Kirche zu öffnen und sich den Sorgen der Betroffenen zu stellen: Die Erzdiözese Freiburg geht auf wiederverheiratet Geschiedene zu. Unter anderem soll ihnen der Weg zur Heiligen Kommunion eröffnet werden. "Im Kontakt mit Geschiedenen und wiederverheirateten Geschiedenen geht es darum, dass die menschenfreundliche und respektvolle Grundhaltung Jesu erfahrbar wird", heißt es in einer Handreichung zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung, die am Montag bekannt wurde.
Die "Unauflöslichkeit der Ehe" steht nicht zur Disposition
In der Frage des Umgangs mit wiederverheiratet Geschiedenen hatte auch Papst Franziskus unlängst Interesse an einer Überwindung der Umgangsformen bekundet, die diese Personengruppe von stigmatisieren. Viele Paare wünschen sich nach Angaben des Freiburger Seelsorgeamtes nichts mehr, "als dass ihr weiteres Leben und eine mögliche zweite Partnerschaft gelingen". Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch hatte im vergangenen Jahr angekündigt, den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen zu überdenken. Eine Kehrtwende in der katholischen Lehre markiert die Handreichung nicht, die "Unauflöslichkeit der Ehe" steht nicht zur Disposition.
Jeder Mensch werde mit seiner Lebens- und Beziehungsgeschichte "mitsamt ihren Brüchen und Wunden geachtet", heißt es in der Handreichung weiter: "Über den Wunsch, neu anzufangen und sich mit Gottes Hilfe auf eine zweite Lebenspartnerschaft verbindlich einzulassen, kann daher offen gesprochen werden." In besonderer Weise gelte es zudem, denen nahe zu sein und sie zu unterstützen, die bewusst keine neue Partnerschaft eingingen: "Die Treue und Barmherzigkeit Gottes gilt auch für diejenigen, deren Lebensentwurf gescheitert ist."
Als Vorraussetzungen für den Empfang der Sakramente der Taufe, der Heiligen Kommunion, der Firmung, der Versöhnung und der Krankensalbung werden in der Handreichung eine "verantwortlich getroffene Gewissensentscheidung", ein "fundierter Gesprächsprozess" mit einem Pfarrer sowie eine "erforderliche konkrete Glaubensdisposition" genannt. Viele Seelsorger, die im Gespräch mit wiederverheirateten Geschiedenen stehen, seien verunsichert, heißt es weiter. Sie nähmen wahr, dass die Betroffenen sich oft ausgegrenzt fühlten und darunter litten, andererseits wüssten sie um die Vorgaben der kirchlichen Lehre und des Kirchenrechts. "Die vorliegende Handreichung will deshalb Orientierungen geben und gangbare Wege aufzeigen", wird betont. Die neue "Handreichung" für Seelsorger dürfe aber keineswegs auf die Frage des Sakramentenempfangs reduziert werden, betont der Rektor des Seelsorgeamtes, Domdekan Andreas Möhrle.
Auch sind spezielle Gebetsfeiern für zum zweiten Mal verheiratete Paare vorgesehen. Allerdings, so stellen die Leitlinien klar, könne es keineswegs eine der kirchlichen Trauung ähnliche Segnungsfeier geben. Vielmehr solle für das Paar gebetet werden. Die Handreichung enthält einen entsprechenden Vorschlag für solche Feiern.
Das Papier ist nicht von Erzbischof Robert Zollitsch, dem derzeitigen Apostolischen Administrator der Erzdiözese Freiburg, unterschrieben, sondern von Möhrle und von Diözesanfamilienpfarrer Michael Schweiger.
Im Widerspruch zum Präfekten der Glaubenskongregation
Unterdessen teilte das Bistum Rottenburg-Stuttgart mit, auch dort würden wiederverheiratete Geschiedene in bestimmten Fällen zum Sakramentenempfang zugelassen. Das bestätigte Bistumssprecher Uwe Renz auf Anfrage. Zwar gebe es dazu "keine zentrale Handreichung" wie im benachbarten Erzbistum Freiburg, erläuterte er. Was dort beschrieben werde, sei aber "bereits seelsorgliche Praxis in der Diözese Rottenburg-Stuttgart". Zum weiteren kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten geschiedenen Katholiken "warten wir ab, was die dazu eingesetzte Arbeitsgruppe der Deutschen  Bischofskonferenz ergibt", so der Sprecher.
Der Leiter der Römischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, hatte noch im Juni betont, er sehe keine Möglichkeit, geschiedene Katholiken nach erneuter Heirat zur Kommunion zuzulassen. In einem Autorenbeitrag für die in Würzburg erscheinende "Tagespost" (8. Juni 2013) legte Müller ausführlich dar, warum die katholische Kirche einem solchen Wunsch auch nicht in Einzelfällen nachkommen könne. Die Unauflöslichkeit jeder gültig und sakramental geschlossenen katholischen Ehe gelte absolut. Weil es sich dabei um eine "göttliche Norm" handle, könne die Kirche darüber nicht verfügen.
Wie das Erzbistum Köln auf den Freiburger Vorstoß reagiert und was renommierte Kirchenrechtler dazu sagen: am Dienstag auf domradio.de!
(dpaepdKNAdr)

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